Einsichtnahme

keine automatische Regulierung trotz Teilungabkommen bei Regress, § 116 SGB X

Das OLG München, Urteil vom 29.02.2024 – 1 U 1471/23 - hat in einem lesenswerten Urteil zur Auslegung und Reichweite von Teilungsabkommen Stellung genommen: Soweit ein Sozialversicherungsträger gem. § 116 SGB X auf ihn übergegangene Ersatzansprüche aus Schadenfällen gegenüber einem Versicherten geltend macht und mit der Haftpflichtversicherung des Versicherten ein Teilungsabkommen besteht, ist das versicherte Wagnis das tatsächliche Schadensgeschehen, für das der Versicherer nach dem Versicherungsvertrag Deckungsschutz zu gewähren hat. Die Frage, ob etwaige Ansprüche als Schadenfall im Sinne des Teilungsabkommens anzusehen sind, ist unabhängig von der Frage zu beurteilen, ob Behandlungsfehlervorwürfe zutreffend sind. Ein in einem bilateralen Teilungsabkommen vereinbarter Verzicht auf die Prüfung der Haftungsfrage kann sich sowohl auf die haftungsbegründende als auch die haftungsausfüllende Kausalität beziehen. Durch individualvertragliche Vereinbarungen kann der Verzicht auf die Prüfung der Haftungsfrage eingeschränkt werden, so z.B. darauf, dass auf Verlangen die Ursächlichkeit des fraglichen Schadensfalls für den der Kostenforderung zugrundeliegenden Krankheitsfall nachzuweisen ist. Wenn eine Kausalität eines vorgeworfenen Behandlungsfehlers für den weiteren Verlauf und für die in der Folgezeit angefallenen Kosten eines Sozialversicherungsträgers nicht festgestellt ist und in dem Teilungsabkommen eine Nachweispflicht hinsichtlich der Ursächlichkeit vereinbart ist, kann trotz Teilungsabkommen eine Zahlung nicht verlangt werden. 

Auch wenn grundsätzlich Teilungsabkommen der Erleichterung der Schadensabwicklung und der Beschleunigung von Abläufen dienen sollen, handelt es sich bei einer bloßen Vereinbarung eines derartigen Teilungsabkommens nicht um einen generellen Verzicht der Prüfung der Sach- und Rechtslage. Eine differenzierte Betrachtung ist trotz aller Beschleunigung – und Rationalisierungseffekte im Rahmen der Schadenbearbeitung unverzichtbar.

BergmannPartner Newsletter

News

:

Arzthaftung:

Vermutung des § 630 h Abs. 4 BGB nur bei medizinisch notwendiger Dokumentation

Ärzte im OP

:

Arzthaftung:

Zur Aufklärungspflicht über Behandlungsalternativen

Schmerzensgeld

:

Arzthaftung:

keine Aufklärungspflicht über Alternative der Sectio

Impfung

:

Versicherungsrecht:

keine automatische Regulierung trotz Teilungabkommen bei Regress, § 116 SGB X

Einsichtnahme

:

Schadensrecht:

Einholung eines medizinischen Gutachtens

BergmannPartner Versicherungsrecht

:

Berufsrecht:

Verwahrung der Patientenakten durch Landesärztekammer?

Impfpflicht

:

Haftungsrecht:

Haftung für fehlerhaftes Gutachten gegenüber Versicherungsnehmer

Hebamme

:

Arzthaftungsrecht:

Beweislastverteilung bei Aufklärungsversäumnis

Arzt  im Krankenhausgang scrollt auf dem Handy

:

Berufsrecht:

Wirksames Testament zugunsten des Hausarztes

OLG

:

Personenschadensrecht:

Haushaltsführungsschaden bei minderjährigem Geschädigten

Personenschadensrecht

:

Arzthaftungsrecht:

Aufklärungsrüge in zweiter Instanz kann verspätet sein

Arzthaftung

:

Vertragsarztrecht:

Über das „ob“ einer Entschädigung entscheidet der Zulassungsausschuss

OLG

:

Amtshaftung:

Verkehrssicherungspflicht des Straßenbaulastträgers

Personenschadensrecht

:

Krankenhausvergütung:

Regress der Krankenkasse nach Behandlungsfehler

Arzt am Laptop

:

Vertragsarztrecht:

Regressrisiko bei der Abgabe einer Sammelerklärung durch den Geschäftsführer eines MVZ

Anmeldebereich Arztpraxis

:

Haftungsrecht:

Verkehrssicherungspflichten bei Nutzung einer Kabelbrücke

Haftungsrecht

:

Personenschadensrecht:

Schockschaden auch bei Pflegefehler

Schockschaden

:

Arzthaftungsrecht:

Zeitpunkt der Risikoaufklärung

Aufklärung

:

Amtshaftung:

Keine Passivlegitimation des Zulassungsausschusses

Amtshaftung

:

Vertragsarztrecht:

BSG: Sitzverlegung auch ohne Praxissubstrat

Anwalt betritt einGericht

:

Arzthaftung:

Begrenzung der Einwilligung auf bestimmten Operateur

Ermittlungsverfahren

:

Werberecht:

Hyaluron-Unterspritzung fällt unter das Heilmittelwerbegesetz

Medikamente

:

Arzthaftung:

Amtshaftung für Corona-Schutzimpfung

Impfung

:

Haftungsrecht:

Verkehrssicherungspflichten eines Verleihers von E-Rollern

Verkehrssicherungspflicht

:

Vertragsarztrecht:

Wohnort des Belegarztes

BergmannPartner Schockschaden

:

Rettungsdienst:

Pflichten eines Notarztes bei Hochrasanztrauma

Notarzt

:

Dokumentation:

Ordnungsgemäße ärztliche Dokumentation hat Indizwirkung

Notfall

:

Aufklärungspflicht:

Nachweis eines Schadens bei Aufklärungsversäumnis obliegt dem Patienten

Krankenhausgang

:

DSGVO:

Einsichtnahme in Patientendokumentation

DSGVO

:

Arzthaftung:

Pflichten in der Radiologie bei Nebenbefunden

Radiologie

:

Vertragsarztrecht:

Keine Berechtigung für BAG zur Teilnahme an der ASV-Versorgung

Ambulante Praxise

:

Arzthaftungsrecht:

Beweislastverteilung bei therapeutischer Information

Ärzte im OP

:

Kind als Schaden:

Kind als Schaden: Anforderungen an schlüssigen Parteivortrag

Pränatalmedizin

:

Tierhalterhaftung:

Mitverschulden bei Eingriff in Gerangel von Hunden

Tierhalterhaftung

:

Arzthaftungsprozess:

Anforderungen an Berufungsbegründung bei Hilfserwägungen

OLG

:

Arzthaftungsprozess:

Keine Prozesskostenhilfe nach „erfolglosen“ selbstständigen Beweisverfahren

Selbstst. Beweisverfahren

:

Haftungsrecht:

Verkehrssicherung und Pflichten des Rettungsdienstes bei Triathlon

Notfall

:

Personenschadensrecht:

Erwerb eines Neuwagens als vermehrte Bedürfnisse

Personenschadensrecht

:

Notarzt:

Pflichten des Rettungsdienstes bei verschlossener Schranke

Notarzt

:

Aufklärung über Behandlungsalternativen:

Aufklärung über Behandlungsalternativen bei Intubationsnarkose

Narkose

:

Verjährung:

Verhandeln des Haftpflichtversicherers und Verjährungsverzicht

Verjährung

:

Versicherungsrecht:

Berufsunfähigkeit bei vorübergehender Krebserkrankung

Unterlagen bei Gericht

:

Arzthaftungsprozess:

Vorwurf eines Hygienemangels und Beweislastverteilung

Arzt, der sich Schutzhandschuhe anzieht

:

Arzthaftungsprozess:

Nicht jeder potenzielle Lagerungsschaden führt zu Beweislastumkehr

Lagerungsschaden

:

Schmerzensgeld:

OLG Frankfurt hebt Entscheidung zum „Millionen-Schmerzensgeld“ auf

OLG Frankfurt

:

Vertragliche Nebenpflichten:

Haftung des Patienten

MRT

:

Arzthaftungsprozess:

Substantiierungspflichten bei persönlicher Inanspruchnahme

Substantiierungspflicht

:

Kind als Schaden:

BGH bestätigt bisherige Rechtsprechung

Pränatalmedizin

:

Arzthaftung:

Sturz beim begleiteten Spaziergang kein vollbeherrschbares Risiko

Sturz

:

Geburtsschadensrecht:

Hebammenhaftung und Gesamtschuldnerinnen-Ausgleich

OP

:

Geburtsschadensrecht:

Pflichten im Rahmen einer Geburt

Hebamme

:

Aufklärung:

Ärztliche Aufklärungspflicht bei Covid-19-Impfung

Praxisempfang

:

Versicherungsrecht:

Anspruch gegen private Krankenversicherung aus Treu und Glauben

Versicherungsrecht

:

Schadensrecht:

Schadensminderung bei psychischen Folgeerkrankungen

Behandlungsstuhl

:

Arzthaftung:

BGH: Unterzeichnung des Aufklärungsbogens im Anschluss an das Gespräch

Arzt am Laptop

:

Versicherungsrecht:

Beratungspflichten bei „Umdeckung“

Versicherung

:

Corona-Pandemie:

Rechtmäßigkeit eines Besuchsverbotes im Krankenhaus

Besuchsverbot

:

Schockschaden:

Neue Rechtsprechung - mittelbare psychische Störung ausreichend

Verkehrsunfall

:

Arzthaftung:

Behandlungsfehler, Indikation und Patientenwunsch

Zahnarzt

:

Frohes Fest:

Weihnachtsgrüße

Wartezimmer

:

Praxisvertretung:

Arbeitnehmereigenschaft eines Praxisvertreters

Praxisempfang

:

Impflicht:

Tätigkeitsverbot für ungeimpften Zahnarzt

Impfpflicht im Gesundheitswesen

:

Telemedizin:

Organisationspflicht bei Telemedizin

Laptop

:

Strafverfolgung:

Strafbarkeit von Blankoattesten

Arzt  im Krankenhausgang scrollt auf dem Handy

:

Dokumentation:

Anscheinsbeweis und Dokumentationsmangel

Ärzte um einen OP-Tisch

:

Arzneimittelverordnung:

Eigenhändige Unterschrift von Verordnungen

Medikamente

:

Arzthaftung:

Gewillkürte Prozessstandschaft durch Eltern

Hände blättern durch eine Akte

:

Heilbehandlung:

Kosten der Kryokonservierung als Behandlungskosten?

Labormitarbeiterin

:

Arzthaftung:

Hypothetische Einwilligung im Arzthaftungsprozess

Schmerzensgeld

:

DSGVO:

Kostenlose Herausgabe der Behandlungsdokumentation?

Ermittlungsverfahren

:

Durchgangsarzt:

Haftung des Durchgangsarztes für Maßnahmen der Erstversorgung

OP

:

Behandlungsvertrag:

Abtretungsverbot im Behandlungsvertrag

Arzt am Laptop

:

Schockschaden:

Hohe Hürden für Schockschaden

Rettungshelfer im Einsatz nach Autounfall

:

Ausfallentschädigung:

Ausfallhonorar bei Nichteinhaltung eines Termins

Praxisempfang

:

Arzthaftung:

BGH: grober Behandlungsfehler und Schutzzweckzusammenhang

OP

:

Private Krankenversicherung:

Erstattung neuer Heilmethoden in der privaten Krankenversicherung

Impfpflicht

:

Strafverfolgung:

BGH zieht neue Grenzen zur straffreien Beihilfe zum Suizid

Schmerzensgeld

:

Praxisverkauf:

Nichtigkeit eines „Kaufvertrages über den Patientenstamm“

Praxiseingang

:

Regress:

Regressrisiko bei Lagerung großer Impfstoffmengen

Praxisbedarf

:

Verjährung:

Hemmung der Verjährung durch unvollständigen Prozesskostenhilfeantrag

Laptop

:

Personenschadensrecht:

BGH bestätigt bisherige Schmerzensgeld-Rechtsprechung

Schmerzensgeld

:

Behandlungsfehler:

Statistik zur Begutachtung des Medizinischen Dienstes 2021

Behandlungsfehler

:

Pflichten aus dem Behandlungsvertrag:

Pflicht zum Anerkenntnis dem Grunde nach aus Behandlungsvertrag?

OP-Saal

:

Zahnarzthaftung:

Eingliederung Zahnersatz

Behandlungsstuhl

:

Versicherungsrecht:

Selbstständiges Beweisverfahren bei Streit über medizinische Notwendigkeit einer Behandlung

Versicherung

:

Ermächtigter Krankenhausarzt:

Vorsicht Vertretungsfalle

Vertreter

:

Impfpflicht:

Freistellung eines ungeimpften Mitarbeiters kann rechtmäßig sein

Impfpflicht

:

Werberecht:

Werbung mit der Angabe „Kinderzahnarztpraxis“ nicht irreführend

Zahnarzt

:

Neue Rechtslage:

Notvertretungsrecht der Ehegatten ab 01.01.2023

Neue Rechtslage

:

Hinweis auf Aufsatz:

Reproduktionsmedizinische Regelungen des ärztlichen Berufsrechts

BergmannPartner

:

Aufklärung über Behandlungsalternativen:

Aufklärung über Behandlungsalternativen bei „Meinungsstreit“

Aufklärungspflicht

:

Impfpflicht:

BVerfG bestätigt einrichtungsbezogene Impfpflicht

Impfpflicht im Gesundheitswesen

:

Aufklärung:

Beweiserleichterungen zum Inhalt des Aufklärungsgespräches auch bei Arzthelfer:innen

Nachweis der Aufklärung

:

Bewertungen:

Jameda, Google und Co - Wie umgehen mit schlechten Bewertungen?

Foto

:

Gutachten:

Präklusion von Anwaltsvortrag in der Berufungsinstanz

BergmannPartner Berufsausübungsgemeinschaften

:

Personenschadensrecht:

Bundesgerichtshof lehnt eine "taggenaue Berechnung" des Schmerzensgeldes ab

BergmannPartner Medizinische Expertise

:

Geburtsschadensrecht:

OLG Hamm bestätigt bisherige Linie in Bezug auf Schmerzensgeldhöhe

BergmannPartner Geburtsschaden

:

AGB Kontrolle:

Keine AGB Kontrolle bei Aufklärungsblättern

BergmannPartner Private Krankenversicherung

:

Praxisverkauf:

Der Wert eines guten Teams - auch relevant beim Praxisverkauf?

BergmannPartner Niederlassung Abgaben Praxis

:

Zahnarzthaftung:

Einwand der hypothetischen Einwilligung bei Zahnextraktion

BergmannPartner Medizin
BergmannPartner News
Langjähriger und starker Partner an unserer Seite, der durch seine äußerst kompetente und professionelle Beratung überzeugt.
St. Vincenz-Kliniken, Paderborn
BergmannPartner Anwaelte
Die Kanzlei BergmannPartner in Hamm genießt seit vielen Jahren unser vollstes Vertrauen in allen Bereichen des Medizinrechts. Ihre Anwälte sind herausragende Vertreter ihres Fachbereichs, engagiert, kompetent, serviceorientiert.
St. Barbara-Klinik Hamm GmbH
Placeholder
WirtschaftsWoche wählt BergmannPartner zur TOP KANZLEI 2023 im Medizinrecht.
WIRTSCHAFTSWOCHE + HANDELSBLATT
Placeholder
Seit Jahren werden wir von den Anwälten der Kanzlei exzellent betreut: fachkompetent, ergebnisorientiert ohne Umwege, zügig, freundlich. Effektive Beratung und Rechtsbeistand, auf den wir bedingungslos zählen können.
MVZ Dr. Ph. Zollmann & Kollegen