Bereits im Juni 2024 hatte das Bundesministerium der Justiz eine Reform des zivilprozessualen Zuständigkeitsrechts angestoßen. Geplant war, die Streitwertgrenze für die Amtsgerichte anzuheben und gleichzeitig die ausschließliche Zuständigkeit der Landgerichte für „Streitigkeiten aus Heilbehandlungen“ einzuführen – unabhängig vom Streitwert. Dieses Vorhaben scheiterte jedoch zunächst wegen des Koalitionsbruchs der Ampelregierung. Am 24. Juni 2025 wurde nun ein neuer Referentenentwurf vorgelegt. Dieser greift die ursprünglichen Pläne auf und sieht vor, dass künftig alle Arzthaftungssachen – unabhängig vom Streitwert – vor den Landgerichten verhandelt werden sollen.