Sehr geehrte Damen und Herren,
wir wünschen Ihnen ein frohes und erfolgreiches Jahr 2023! Wir freuen uns, auch in diesem Jahr eng an Ihrer Seite zu stehen – ob bei Beratung oder Prozessvertretung: Wir bieten Lösungen für alle rechtlichen Fragestellungen medizinischer Leistungserbringer.
Zum Jahreswechsel möchten wir Ihren Fokus auf bedeutsame Entwicklungen im Arbeitsrecht lenken. Hier gab es im vergangenen Jahr neue Vorgaben für den Abschluss von Arbeitsverträgen, die bei Missachtung mit Bußgeldern geahndet werden können. Auch bei bestehenden Arbeitsverträgen muss der Arbeitgeber neue Informationspflichten beachten, die es kurzfristig nachzukommen gilt.
Zudem hat das Bundesarbeitsgericht vor kurzem die Vorgaben zur Verjährung von Urlaubsansprüchen weiter konkretisiert. Grund genug, zu Beginn des Jahres die Auswirkungen dieser Entwicklung auf die eigenen Verträge zu überprüfen. Gerne stehen wir auch hier als Berater an Ihrer Seite. Sprechen Sie uns an! Ihr Team der Rechtsanwaltskanzlei BergmannPartner