Das Landgericht Lübeck lehnte einen Schadensersatzanspruch eines Kunden nach Verzehr eines Früchtemüslis ab. Der Mann biss bei Verzehr eines Früchte-Vollkornmüslis auf einen Pflaumenstein und brach sich dabei einen Zahn ab. Er verklagte daraufhin den Hersteller des Müslis auf Schadensersatz unter Verweis auf das Vorliegen eines Produktfehlers. Hiermit hatte er indes vor dem Landgericht Lübeck keinen Erfolg (Beschluss vom 30.06.2025 – 14 S 97/24): Es liege kein Produktfehler vor, weil der Durchschnittsverbraucher mit Kernen und Kernteilen in einem Fruchtmüsli rechnen müsse. Der Verbraucher könne nicht erwarten, dass ein Naturprodukt wie Obstmüsli völlig gefahrenlos sei.