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Hygiene

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Hygiene

Hygienefehler sind haftungsträchtig. Gesetze und Rechtsprechung stellen hohe Anforderungen. Infektionen sind grundsätzlich keine voll beherrschbaren Risiken. Ärzt:innen und Krankenhausträger treffen aber eine sekundäre Darlegungslast: Um haftungsrechtlichen Vorwürfen effektiv entgegenzutreten, sind ein gutes Hygienemanagement und eine sorgfältige Dokumentation geboten. BergmannPartner kennt als Spezialisten für Arzthaftung die Fallstricke im Bereich der Hygiene.

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