Der Gemeinsame Bundesausschuss hat am 19.03.2026 eine Richtlinie mit Mindestanforderungen an eine Geburt im Rahmen eines hebammengeleiteten Kreißsaals veröffentlicht. Im Rahmen der Richtlinie werden konkrete Indikationen beschrieben, bei denen eine ärztlich geleitete Betreuung notwendig ist oder eine Hinzuziehung von Ärzten erforderlich ist. Hierfür sieht die Anlage 1 zur Richtlinie eine Checkliste vor. Die Richtlinie liegt nun dem Bundesministerium für Gesundheit zur Prüfung vor und tritt nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.