Gibt eine Zeitung Testsiegel für Ärzte heraus, unterliegt dies den strengen Anforderungen an die Richtigkeit, Eindeutigkeit und Klarheit einer Werbeaussage bei gesundheitsbezogener Werbung, wie der BGH jüngst bestätigte. Die Testlogos müssen erkennen lassen, auf Grundlage welcher Kriterien das Testurteil zustande gekommen ist und auf wessen subjektiver Einschätzung es beruht. Zudem müsse das Testverfahren sicherstellen, dass die strengen Anforderungen an die Richtigkeit des Testergebnisses eingehalten werden (BGH, Urt. v. 30.07.2026 – 1 ZR 130/25).