Die Frage, ob die Geburtseinleitung mit dem Wirkstoff Misoprostol (Cytotec) im Wege des Off-label-use fehlerhaft ist, beschäftigt noch immer bundesweit zahlreiche Gerichte. In Übereinstimmung mit zahlreichen weiteren Entscheidungen hat das auch Landgericht Coburg bestätigt, dass eine Geburtseinleitung mit einer Erstdosis von 50 µg des Wirkstoffes Misoprostol (Cytotec) im Jahr 2019 standardgerecht gewesen ist. Dabei sei es auch nicht fehlerhaft gewesen, geteilte Cytotec-Tabletten zu verwenden. Zwar sei die Dosierung bei geteilten Tabletten mit einer gewissen Unsicherheit behaftet, eine offizielle Empfehlung gegen die Verwendung der geteilten Tabletten sei erst nach dem Jahr 2019 publiziert worden (LG Coburg, Urteil vom 26.06.2026, 14 O 772/24).